Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt richtiges Zeichen
„Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz korrigiert die gravierendsten Mängel der Unternehmens- und Erbschaftsteuerreform der Bundesregierung. Dies ist ein richtiges Signal und trägt dazu bei, den Weg aus der Krise heraus weiter zu ebnen“, so Wolfgang Topf, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig, zur heutigen Zustimmung des Deutschen Bundestags. „Jetzt gilt es die Finanzierungsfrage zu lösen, die nicht ausschließlich zu Lasten der Bundesländer gehen darf. Dabei stehen wir an der Seite des Freistaates Sachsen – die Länderfinanzierung muss gesichert bleiben.“
In der augenblicklichen wirtschaftlichen Situation wirken sich insbesondere die Gegenfinanzierungselemente der Unternehmensteuerreform 2008, wie z. B. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen oder die Einschränkungen bei den Verlustvorträgen negativ aus. Unternehmen zahlen demnach Ertragsteuern, obwohl sie keinen Gewinn erwirtschaften. Dies belastet das Eigenkapital.
„Deshalb erachten wir es als besonders wichtig, dass die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen bei Immobilienmieten abgesenkt werden. Wir unterstreichen jedoch die Forderung, die Kostenbesteuerungselemente der Gewerbesteuer – die Hinzurechnungen – komplett aufzuheben“, so Wolfgang Topf weiter. Eine Umfrage der IHK-Organisation hat ergeben, dass hiervon mehr als 140 000 Untenehmen in ganz Deutschland entlastet werden könnten. „Deshalb muss die Streichung dieser Elemente auf die Agenda der im Koalitionsvertrag geplanten Reformkommission `Gemeindefinanzen´ gesetzt werden.“
Auch die Korrekturen bei der Lohnsummenregel und Behaltensfrist im Rahmen der Erbschaftsteuerreform waren zwingend. Sie können verhindern, dass Unternehmen allein krisenbedingt aus der Erbschaftsteuerverschonung herausfallen. Königsweg bleibt aber der Verzicht auf die Erbschaftsteuer, zumal das Steueraufkommen in keinem Verhältnis zum hohen Erhebungsaufwand steht und die Verfassungskonformität des Erbschaftsteuergesetzes aufgrund der unterschiedlichen Handhabung von Privatvermögen und Betriebsvermögen angezweifelt werden kann.
Wolfgang Topf: „Insgesamt sind mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz jedoch nur punktuelle steuerliche Erleichterungen für Unternehmen vorgesehen. Die notwendigen strukturellen Reformen für Unternehmen und auch Beschäftigte – einfach, gerecht und ergiebig – müssen im Laufe der Legislaturperiode noch folgen.“
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