Stellungnahme der IHK zu Leipzig zum Entwurf des Luftreinhalteplans

Aus Sicht der Wirtschaft sind die Grenzwerte insbesondere für Schwebstäube (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) vom Gesetzgeber zu niedrig angesetzt worden.

Stellungnahme der IHK zu Leipzig zum Entwurf des Luftreinhalteplans

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig nimmt zu dem Entwurf des LRP für die Stadt Leipzig vom 30.06.2009, speziell jedoch der darin vorgeschlagenen Maßnahme „Einrichtung einer Umweltzone zum 01.01.2011“, wie folgt Stellung:

Grundsätzlich akzeptieren wir die rechtlichen Grundlagen zur Reinhaltung der Luft, deren Umsetzung notwendig ist, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Auch für die gewerbliche Wirtschaft Leipzigs sind ein effektiver Umweltschutz und die Gesundheit der Bürger bedeutsam. Dazu sind effiziente, jedoch auch für Bürger und Wirtschaft verträgliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung erforderlich. Allerdings sind aus Sicht der Wirtschaft die Grenzwerte insbesondere für Schwebstäube (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) vom Gesetzgeber zu niedrig angesetzt worden. Dies führt dazu, dass die Stadt Leipzig die vom Gesetzgeber vorgesehenen Grenzwerte derzeit noch nicht einhält. Entsprechend ist eine Fortschreibung des LRP, die die Ergreifung ökonomisch, ökologisch und finanziell sinnvoller Maßnahmen vorsieht auch aus unserer Sicht angezeigt. [...]

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter www.leipzig.ihk.de in der Rubrik "IHK-News"

 



Nachricht vom 30.08.2009
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