neue Lärmschutzzonen für Flughafen
Freistaat erweitert die Zonen um Leipzig/Halle und Dresden
Die sächsiche Staatsregierung erweitert die bestehenden Lärmschutzzonen um die Flughäfen Leipzig/Halle und Dresden. Die neuen Bereiche umfassen jeweils zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone. Das Einrichten solcher Schutzzonen soll den Anwohnern in Flughafennähe zugute kommen. Auf Basis dieser Verordnung kann man bei der Berechnung der Grundsteuer eine sogenannte Grundstücksbeeinträchtigung geltend machen. Die Lagepläne der Zonen sind unter der Internetseite der Staatsregierung einsehbar.
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