Erdgas künftig mit 30 Prozent Biogas
Gesetz zur Förerung EEWärmeG legt Biogasanteil im Energiebedarf fest
Erdgaslieferungen auch in Leipzig künftig mit Biogasanteil. Laut dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich ist es seit Februar 2011 Pflicht, dass der Gasbedarf in Neubauten mindestens 30 Prozent Biogas enthalten soll. Beispiele hierfür sind die Sporthalle Radrennbahn und die Erich-Kästner-Schule. Die Erdgasversorgung in Leipzig ab Juni 2012 wird durch neue Versorgungsverträge gewährleistet. Diese werden voraussichtlich zwei Jahre laufen - eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist aber möglich.
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