Umtausch alter Parkausweise für Behinderte notwendig

Bis Jahresende Umtausch alter Parkausweise für Behinderte notwendig

Alle vor dem Jahr 2001 ausgegebenen blauen Parkausweise für Blinde sowie für schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung müssen bis zum Jahresende umgetauscht werden. Ab 1. Januar 2011 gelten für diese Personen nur noch die neuen blauen europäischen Parkausweise für Behinderte.  

Umtausch alter Parkausweise für Behinderte notwendig

Bis Jahresende Umtausch alter Parkausweise für Behinderte notwendig

Alle vor dem Jahr 2001 ausgegebenen blauen Parkausweise für Blinde sowie für schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung müssen bis zum Jahresende umgetauscht werden. Ab 1. Januar 2011 gelten für diese Personen nur noch die neuen blauen europäischen Parkausweise für Behinderte.
 

Die Beantragung des Umtausches ist zu folgenden Zeiten im Ordnungsamt (Prager Straße 136, Haus A, Zimmer A3.040) möglich: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 12 Uhr sowie Dienstag 13 bis 18 Uhr und Donnerstag 13 bis 16 Uhr.

Als Unterlagen sind der alte blaue Parkausweis, die alte Ausnahmegenehmigung im A4-Format, der Personalausweis oder der Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung, der Schwerbehindertenausweis sowie ein aktuelles Passfoto mitzubringen. Erfolgt die Antragsstellung durch einen Bevollmächtigten, ist zusätzlich der Personalausweis oder der Reisepass des Bevollmächtigten sowie eine Vollmacht oder ein Betreuerausweis vorzulegen.
 

Es wird empfohlen nicht bis zum Jahresende zu warten, sondern sich zeitig um eine Neuausstellung der Parkerleichterung zu bemühen.



Nachricht vom 07.09.2010
zurück


nach Oben

Kleinanzeigen