Oberbürgermeister strukturiert seinen Geschäftsbereich neu

Oberbürgermeister Burkhard Jung hat am 3. November eine Neustrukturierung seines Geschäftsbereiches bis zum 1. Januar 2010 angekündigt. Wichtigstes Element ist dabei künftig die direkte Anbindung der Kommunalwirtschaft an den Oberbürgermeister.

Oberbürgermeister strukturiert seinen Geschäftsbereich neu

Oberbürgermeister Burkhard Jung hat am 3. November eine Neustrukturierung seines Geschäftsbereiches bis zum 1. Januar 2010 angekündigt. Wichtigstes Element ist dabei künftig die direkte Anbindung der Kommunalwirtschaft an den Oberbürgermeister. Diese umfasst vor allem die Zentralisierung des strategischen Beteiligungsmanagements, die damit verbundene Mandatsbetreuung und Aufgaben der Gesamtsteuerung von Verwaltung und Unternehmen in Umsetzung des neuen kommunalen Finanzmanagements. In diesem Zusammenhang wird ein neuer, eigenständiger „Geschäftsbereich Oberbürgermeister und Kommunalwirtschaft“ eingerichtet, der von Volker Auerhammer geleitet wird.

Burkhard Jung: „Die Anbindung direkt aller Beteiligungen unter meiner Verantwortung wird der wachsenden Bedeutung der Kommunalwirtschaft sowie den Anforderungen und Möglichkeiten des Neuen kommunalen Finanzmanagements gerecht. Mit Volker Auerhammer übernimmt ein exzellenter Experte diese anspruchsvolle Aufgabe.“

Den klassischen „Geschäftsbereich Oberbürgermeister und Stadtrat“ führt künftig Guido Schöneboom, bisher Leiter des Büros für Ratsangelegenheiten. Unter Verantwortung von Bert Leube werden das Büro Oberbürgermeister und das Referat Grundsatzfragen vereint. Bereits seit dem 1. November ist Tobias David neuer persönlicher Referent des OBM.

Gestärkt werden auch die Themen Wissenschaften (Einrichtung einer eigenen Organisationsstruktur), und Bürgerbeteiligung (Aufbau eines eigenständigen Sachgebietes im Referat Kommunikation).

Der Oberbürgermeister erläuterte, dass die weitgehend stellenneutrale Neustrukturierung auf seinen Erfahrungen in der ersten Hälfte der Amtsperiode basiere. Sie werde zum 1. Januar 2010 fast zeitgleich mit Beginn der Tätigkeit der neuen Ratsversammlung wirksam.



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