Google Streetview: Stadtverwaltung informiert zum Widerspruchsrecht
Google Deutschland hat am 10. August bekannt gegeben, dass sein Internetdienst Google Street View bis zum Ende des Jahres für die 20 nach Einwohnerzahl größten deutschen Städte freigeschaltet wird. Auch Leipzigs Straßen können dann in virtuellen 360 Gradansichten online besichtigt werden. Allerdings steht der Dienst in der Kritik von Datenschützern. Nicht jeder möchte sein Haus oder seine Wohnung frei im Internet anzeigen lassen. Auch funktioniert die automatische Verfremdung von Gesichtern und Kennzeichen nicht in jedem Fall.
Mieter und Hauseigentümer, die mit der Veröffentlichung ihres Hauses in Google Street View nicht einverstanden sind, sollten deshalb in den nächsten vier Wochen bei Google einen Antrag auf Unkenntlichmachung ihres Hauses stellen. Dies kann per Post an Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, oder per E-Mail an streetview-deutschland@google.com geschehen. Außerdem stellt das Unternehmen ab nächster Woche unter www.google.de/streetview eine Funktion bereit, die es ermöglicht, den Standort seines Hauses per Satellitenkarte zu markieren und Google aufzufordern, es unkenntlich zu machen. Auch dieser Weg soll vier Wochen bestehen bleiben. Im Anschluss schließt Google die Online-Funktion, um die eingegangenen Anträge bis zum Start von Street View zu bearbeiten. Anträge, die bereits in der Vergangenheit bei Google eingegangen sind, werden nach Informationen des Unternehmens umgesetzt, ohne dass der Antragssteller sich jetzt erneut melden muss. Umfangreiche Informationen zum Thema und auch Musterwidersprüche sind auf den Internetseiten des Bundesverbraucherschutzministeriums www.bmelv.de zu finden.
Wer sich noch unsicher ist, ob er Widerspruch einlegen soll, kann auch bis zum Start von Street View in Google Maps warten. Eine spezielle Funktion ermögliche es dann, die Unkenntlichmachung eines Bildes einzufordern, so Google.
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