Anpassung der Elternbeiträge
Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, ab 1. Januar 2011 die Elternbeiträge auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 12. Dezember 2008 anzupassen. Basis ist die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009. Die Betriebskosten ergeben sich aus den getrennt nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten aller Einrichtungen.
“Wir haben uns als strategisches Ziel der Stadt Leipzig Familienfreundlichkeit auf die Fahnen geschrieben. Daher wollen wir die Elternbeiträge möglichst stabil halten und dennoch die Zahl der Plätze ausbauen. Die Eltern sollen nicht für die Sparmaßnahmen des Freistaates zahlen. Deshalb stemmt den größten Teil die Stadt Leipzig mit einer Kita-Budgeterhöhung um 5,5 Millionen Euro“, unterstreicht Oberbürgermeister Burkhard Jung.
Gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen ist, dass die durchschnittlichen Betriebskosten pro Platz für den ungekürzten Elternbeitrag in einer prozentualen Spanne je Einrichtungsart festzuschreiben ist. So kann der Anteil der Eltern pro Platz bei Aufnahme eines Kindes in eine Kinderkrippe 20 - 23 Prozent, in einen Kindergarten 20 - 30 Prozent und in einen Hort 20 - 30 Prozent betragen. Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege werden die gleichen Elternbeiträge wie für Gleichaltrige in der Kinderkrippe erhoben. Die prozentuale Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten bleibt unverändert bei 21 Prozent in der Kinderkrippe, 24 Prozent im Kindergarten und 30 Prozent im Hort. So sollen beispielsweise die Beiträge für einen Neun-Stunden-Krippenplatz nur von 182,95 Euro um 2,65 Euro auf 185,60 Euro steigen. Für einen Neun-Stunden-Kindergartenplatz sollen gegenüber 96,50 Euro in 2011 1,40 Euro mehr, also 97,90 Euro erhoben werden. Die Beiträge für die fünfstündige Hortbetreuung sollen geringfügig von 58,80 Euro um 0,86 Euro auf 59,66 Euro angehoben werden.Die vom Stadtrat bisher getroffenen Regelungen zu Absenkungen der Elternbeiträge, Berechnungsgrundlagen für Mehrbetreuungsbeiträge (Betreuung über neun Stunden in der Krippe und im Kindergarten und über sechs Stunden im Hort hinaus gehen), wöchentlicher Betreuungszeit, Beitragsfreiheit für das dritte Kind, wenn alle drei Kinder eine Einrichtung besuchen, bleiben unverändert. Für die Gewährung der Geschwisterermäßigung ist ein Vertrag mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden täglich/20 Stunden wöchentlich erforderlich.
Kostenloses Vorschuljahr entfällt voraussichtlich
Das Jugendamt informiert außerdem über die angekündigten Änderungen im Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG). Mit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2009 wurde festgeschrieben, dass das letzte Kindergartenjahr bei einer Betreuungszeit von bis zu neun Stunden beitragsfrei ist. Diese Regelung beabsichtigt der Freistaat Sachsen ab Januar 2011 wieder rückgängig zu machen und die entsprechende Finanzierung der Betriebskosten einzustellen. Dies hat zur Folge, dass nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung (voraussichtlich per 1. Januar 2011) wieder ein Elternbeitrag für die Betreuung der Kinder im beitragsfreien Vorschuljahr erhoben werden muss. Eltern mit Kindern, die im Vorschuljahr in Kitas betreut werden, empfiehlt das Jugendamt, bei offenen Fragen den Kontakt zur Einrichtungsleitung zu suchen. Rückfragen für die Eltern sind im Jugendamt, Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe, möglich: Telefon: 0341-123-4400,
E-Mail: ja-51-14@leipzig.de.
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