Anpassung der Elternbeiträge für die Kita-Betreuung

Die Stadt Leipzig beabsichtigt, ab dem 1. April die Elternbeiträge auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen anzupassen. Basis sind die gestiegenen Betriebskosten für das Jahr 2008.

Anpassung der Elternbeiträge für die Kita-Betreuung

Die Stadt Leipzig beabsichtigt, ab dem 1. April die Elternbeiträge auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen anzupassen. Basis sind die gestiegenen Betriebskosten für das Jahr 2008. Die Betriebskosten ergeben sich aus den getrennt nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten aller Einrichtungen.

Die Stadtverwaltung erarbeitete dafür zwei Varianten, die sie dem Stadtrat im März zur Entscheidung vorlegt:
In Variante 1 wurde der laut Sächsischem Kita-Gesetz höchste mögliche Elternbeitrag errechnet (Kinderkrippe 23 Prozent, Kindergarten 30 Prozent, Hort 30 Prozent Elternbeteiligung an den Betriebskosten). Dabei käme es zu einer Erhöhung der Elternbeiträge für einen Neun-Stunden-Betreuungsplatz im Bereich Kinderkrippe um 26,19 Euro, Kindergarten um 28,75 Euro und im Hort um 3,38 Euro.

In der Variante 2 wurden die bisherigen prozentualen Anteile an den Betriebskosten beibehalten (Kinderkrippe 21 Prozent, Kindergarten 24 Prozent, Hort 30 Prozent) und lediglich die Steigerung der Betriebskosten berücksichtigt. Im Ergebnis kommt es zu einer Beitragserhöhung für einen Neun-Stunden-Betreuungsplatz in der Kinderkrippe um 8,78 Euro, im Kindergarten um 4,63 Euro und im Hort um 3,38 Euro.

Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat die Variante 2 zur Beschlussfassung vor.

„Der Anteil der Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten bleibt unverändert. Es erfolgt lediglich eine Anpassung an die gestiegenen Personal- und Sachkosten. Die Eltern werden weiterhin bei den Krippen und Kitas in einem deutlich geringeren Maße an den Kosten beteiligt, als dies gesetzlich möglich wäre“, betont Bürgermeister Thomas Fabian. „Hinzu kommt, dass diese Mittel für die weitere Qualitätsentwicklung der pädagogischen Arbeit eingesetzt werden sollen.“

Die vom Stadtrat getroffenen Regelungen zu Absenkungen der Elternbeiträge, Berechnungsgrundlagen für Mehrbetreuungsbeiträge (Betreuung über neun Stunden in der Krippe und im Kindergarten und über sechs Stunden im Hort), die wöchentliche Betreuungszeit sowie die Beitragsfreiheit für das dritte Kind, wenn alle drei Kinder eine Einrichtung besuchen, bleiben unverändert.

Neben diesen Regelungen findet weiterhin die besondere Familiensituation Berücksichtigung bei der Gewährung von Ermäßigungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII.



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