Radverkehr
Neue Verkehrsorganisation am Promenadenring
Für den Leipziger Promenadenring werden derzeit teilweise Änderungen der Verkehrsorganisation vorbereitet. Anlass ist die bevorstehende Entfernung der Verkehrszeichen, die eine Mindestgeschwindigkeit von 40 km/h vorschreiben. Sie müssen aufgrund einer Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung vom 1. September 2009 abgebaut werden, sobald die Verwaltung turnusmäßig oder auf Antrag die Beschilderung überprüft. Nach Diskussion der aus dieser Veränderung resultierenden neuen Verkehrsregelung in den Ausschüssen der Ratsversammlung hat die Verwaltung nun am 30. November in der Tagung des Fachausschusses „Stadtentwicklung und Bau“ einen Vorschlag präsentiert, der zeitnah umgesetzt werden soll.
Hauptsächlich betroffen durch Änderungen sind die Radfahrer. Mit Aufhebung der Mindestgeschwindigkeit wäre es für sie nach Gesetzeslage möglich, den Ring zu benutzen. In der Öffentlichkeit und in den Fraktionen ist diese Frage intensiv diskutiert worden. Die Verwaltung hat die Polizeidirektion Leipzig, den ADFC und den ADAC um Stellungnahmen gebeten und diese ausgewertet. Daraus ergab sich, dass mehrheitlich eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit durch die Zulassung von Radverkehr auf dem Promenadenring befürchtet wird. Oberstes Ziel der Neuregelung muss es sein, die Verkehrssicherheit unter angemessener Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und für den Radverkehr attraktive Bedingungen zu schaffen. In einem überschaubaren Zeitraum scheint es nicht wahrscheinlich, dass die Verkehrsverhältnisse ein Radfahren auf dem Ring ermöglichen.
Kernstück der von der Verwaltung vorgelegten Planungen ist die schrittweise Schaffung eines inneren Fahrradrings, der die inneren Ringstraßen umfasst und unabhängig vom Promenadenring dem Radverkehr zur und um die Innenstadt großzügige Bedingungen bietet. Die Details zur Einrichtung einer Fahrradstraße werden im Weiteren erarbeitet.
Zu den Prüfungsergebnissen:
Hinter diesem Vorschlag steht eine umfangreiche Prüfung der Möglichkeiten auf dem Ring durch das Verkehrs- und Tiefbauamt aufgrund der einschlägigen Richtlinie, der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA). Zur Beurteilung der geeigneten Führungsform für Radfahrer teilen die ERA Straßenabschnitte in so genannte Belastungsbereiche von I bis IV (niedrig bis hoch belastet) ein. Kriterien dafür sind die Verkehrsbelegungen in der Spitzenstunde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Fahrstreifenanzahl.
Die Prüfung ergab, dass nahezu alle Abschnitte des Innenstadtrings dem höchsten Belastungsbereich (IV) zuzuordnen sind. Lediglich der Abschnitt zwischen Augustusplatz und Willy-Brandt-Platz in beiden Richtungen gehört zum Belastungsbereich III. Im Belastungsbereich IV ist laut ERA die Führung des Radverkehrs im so genannten Mischverkehr auf der Fahrbahn unverträglich – erforderlich sind benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen (Radfahrstreifen bzw. Radwege). In Abschnitten des Belastungsbereiches III sollen bei günstigen Verhältnissen auch Schutzstreifen in Kombination mit „Fußweg/ Fahrrad frei“ geprüft werden, wenn keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen geschaffen werden können.
Für die Ring-Abschnitte des Belastungsbereiches IV sind größtenteils bereits benutzungspflichtige Radwege vorhanden. Hier besteht vorerst kein neuer Regelungsbedarf.
Detailliertere Informationen: www.leipzig.de
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