Bundesverwaltungsgericht: Videoüberwachung grundsätzlich rechtens

Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich rechtens

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig spricht wegweisendes Urteil: Videoüberwachung öffentlicher Plätze ist grundsätzlich rechtens

Videoüberwachung rechtens

Bundesverwaltungsgericht spricht wegweisendes Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil am Mittwochabend die Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn bestätigt. Das Urteil war bundesweit mit Spannung erwartet worden. In Leipzig hatte zuletzt ein Bericht der Leipziger Volkszeitung für Aufsehen gesorgt, als dieser aufdeckte, dass bei der Videoüberwachung in Leipzig das Ausblenden von privaten Bereichen wie Balkonen nicht überall funktioniert.



Nachricht vom 25.01.2012
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Bundesverwaltungsgericht spricht wegweisendes Urteil


Länge: 00:24 min
Bericht von: Johannes Heller
Beitrag vom 25.01.2012

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