Videoüberwachung rechtens
Bundesverwaltungsgericht spricht wegweisendes Urteil
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil am Mittwochabend die Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn bestätigt. Das Urteil war bundesweit mit Spannung erwartet worden. In Leipzig hatte zuletzt ein Bericht der Leipziger Volkszeitung für Aufsehen gesorgt, als dieser aufdeckte, dass bei der Videoüberwachung in Leipzig das Ausblenden von privaten Bereichen wie Balkonen nicht überall funktioniert.
Nachricht vom 25.01.2012
zurück
zurück
nach Oben
Das könnte Sie auch interessieren
- Trabis müssen draußen bleiben - Gericht erteilt keine Sondergenehmigung für das Befahren der Umweltzone
- Klage abgewiesen - Factory Outlet Center wird gebaut
- Gerichtsverhandlung um Drogendeal - Verdächtiger diesen Mittwoch vor Gericht angeklagt
- Weniger Klagen und mehr Frauen - Neue Zahlen aus dem Bundesverwaltungsgericht



