Trabis müssen draußen bleiben
Gericht erteilt keine Sondergenehmigung für das Befahren der Umweltzone
Die Geschäftsidee von Stadtrundfahrten mit Trabis rechtfertigt nur dann eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Leipzig, wenn dem Unternehmen ansonsten eine Existenzgefährdung droht. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden. Fahrzeuge des Typs »Trabant« dürfen ja eigentlich nicht mehr in der Umweltzone verkehren, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Wird diese abgelehnt und die Existenz des Unternehmens ist dadurch gefährdet, kann das Gericht die Entscheidung der Stadt aufheben. Geklagt hatte eine Unternehmerin, die Stadtrundfahrten u.a. mit Trabis anbietet. Sie konnte allerdings nicht darlegen, dass ohne die geliebten Pappen ihre Geschäft gefährdet sei.
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