Leipzig: Trabis müssen draußen bleiben

Trabis dürfen Leipziger Umweltzone nicht befahren

Die Geschäftsidee von Stadtrundfahrten mit Trabis rechtfertigt nur dann eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Leipzig.

Trabis müssen draußen bleiben

Gericht erteilt keine Sondergenehmigung für das Befahren der Umweltzone

Die Geschäftsidee von Stadtrundfahrten mit Trabis rechtfertigt nur dann eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Leipzig, wenn dem Unternehmen ansonsten eine Existenzgefährdung droht. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden. Fahrzeuge des Typs »Trabant« dürfen ja eigentlich nicht mehr in der Umweltzone verkehren, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Wird diese abgelehnt und die Existenz des Unternehmens ist dadurch gefährdet, kann das Gericht die Entscheidung der Stadt aufheben. Geklagt hatte eine Unternehmerin, die Stadtrundfahrten u.a. mit Trabis anbietet. Sie konnte allerdings nicht darlegen, dass ohne die geliebten Pappen ihre Geschäft gefährdet sei.



Nachricht vom 26.01.2012
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