Demoverbot am Völkerschlachtdenkmal?
Landesregierung bringt neues Gesetz zur Abstimmung
Die sächsische Staatsregierung hat ein überarbeitetes Versammlungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt, wann eine Demonstration an historisch bedeutenden Orten wie dem Völkerschlachtdenkmal verboten werden kann. Zum Beispiel kommt es zum Verbot, wenn die Demonstration rassistische oder gewalttätige Ziele propagiert. Die Opposition im Landtag hat das Vorhaben scharf kritisiert. Das bisherige Gesetz war im April 2011 vom sächsischen Verfassungsgericht verworfen worden.
Nachricht vom 12.01.2012
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