Veterinäramt erinnert an Pflicht
Tierhalter müssen ihre Tiere melden
Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt erinnert Leipziger Tierhalter an ihre Meldepflicht. Die Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen haben deren Haltung der Stadt Leipzig anzuzeigen. Außerdem sind sie zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet. Gehegewild ist auch beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt anzuzeigen. Die Meldung und Beitragszahlung für Tierbestände ist Voraussetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall. Zudem ist sie Voraussetzung für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung. Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt erreicht man in der Theodor-Heuss-Str. 43.
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