Neue Feuerwehrverordnung tritt Ende März in Kraft
Die Kommunen können den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr ab April höhere Entschädigungen zahlen. Innenminister Markus Ulbig (CDU) unterzeichnete am Montag in Dresden eine entsprechende Novelle zur Sächsischen Feuerwehrverordnung. Die Verordnung tritt Ende März in Kraft. Ulbig sprach mit Blick auf die neuen Regelungen von «einer weiteren Stärkung des Ehrenamtes».
Nach der neuen Verordnung können Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte beispielsweise den ehrenamtlichen Ausbildern oder Orts- und Gemeindewehrleitern höhere Entschädigungen gewähren. Unter anderem können Gemeindewehrleiter ab April bis zu 175 Euro monatlich erhalten. Bislang betrug der Höchstsatz 100 Euro.
Zudem wird laut Ministerium der Kreis der zur Ausbildung berechtigten Feuerwehrleute um Mitglieder der Berufsfeuerwehr erweitert. Die hohe Nachfrage nach Ausbildungsplätzen der Landesfeuerwehrschule könne nur mit ergänzenden Ausbildungsstrukturen bewältigt werden, hieß es.
Die Förderung der Freiwilligen Feuerwehren in Sachsen ist am Mittwoch auch Thema im Landtag. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP bringen ein Hilfspaket, dass unter anderem eine Feuerwehrrente der Kommunen und Jubiläumsprämien beinhaltet, ins Plenum ein.
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