zugefrorene Gewässer: Eisflächen nicht betreten

nicht betreten: Eisflächen auf zugefrorenen Gewässern

Eisflächen auf zugefrorenen Gewässern dürfen nicht betreten werden.

Eisflächen nicht betreten!

das Amt für Umweltschutz warnt

Das Amt für Umweltschutz warnt davor, jetzt schon die Eisflächen von zugefrorenen Gewässern zu betreten. Dies erfolge auf eigene Gefahr, so das Amt. Schäden durch Unfälle und den eventuellen Einsatz von Rettungskräften übernehmen die Behörden keine Haftung, die Kosten habe in einem solchen Fall jeder selbst zu tragen. Stärke und Tragfähigkeit der natürlichen Eisflächen seien schwer einschätzbar, selbst dicke Eisflächen gäben keine Garantie auf ausreichende Belastbarkeit. Besonders weist das Amt darauf hin, dass der Cospudener See nicht für Eissport freigegeben ist. Wer ihn betritt, muss mit einem Bußgeld rechnen.



Nachricht vom 29.11.2011
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