Urteil im Ruderregattaprozess: Verwarnungen
Das Amtsgericht Leipzig hat im Prozess um das tödliche Ruderunglück auf dem Elsterflutbett die Verantwortlichen verwarnt. Die Richterin verurteilte den Veranstalter der Regatta und zwei Betreuerinnen aus Dessau wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen auf Bewährung. Außerdem müssen sie insgesamt 1.500 Euro an die Opferhilfe zahlen. Die Betreuerinnen der Rudervereinigung Dessau hätten damit rechnen müssen, dass die gekenterten Kinder mit den Bedingungen auf dem Elsterflutbett überfordert waren. Der Präsident des Rudervereins Triton habe die Gefahr am Palmgartenwehr unterschätzt. Bei dem Unglück war ein 12-jähriger Junge ums Leben gekommen, ein 11-jähriger war schwer verletzt worden.
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