Gehölzschnitt-Verbot ab 1. März

Schnittverbot soll Lebensraum von Tieren schützen

Leipziger dürfen ihre Bäume, Hecken und Gebüsche in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht beschneiden. Das teilte das Amt für Umweltschutz mit. Mit dem Schnittverbot soll der Lebensraum verschiedener Tiere geschützt werden, so unter anderem von Vögeln, die ihre Brutneste bauen. Wer gegen die Regelung verstößt muss mit einer Geldstrafe rechnen. Vom Verbot nicht betroffen sind Pflegeschni ...

Gehölzschnitt-Verbot ab 1. März

Schnittverbot soll Lebensraum von Tieren schützen

Leipziger dürfen ihre Bäume, Hecken und Gebüsche in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht beschneiden. Das teilte das Amt für Umweltschutz mit. Mit dem Schnittverbot soll der Lebensraum verschiedener Tiere geschützt werden, so unter anderem von Vögeln, die ihre Brutneste bauen. Wer gegen die Regelung verstößt muss mit einer Geldstrafe rechnen. Vom Verbot nicht betroffen sind Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume oder Baumschnitt an öffentlichen Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit.



Nachricht vom 02.02.2011
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Schnittverbot soll Lebensraum von Tieren schützen


Länge: 00:29 min
Redaktion: Sarah Klare
Beitrag vom 02.02.2011

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