Autobahn 44 darf weiter gebaut werden
Die Autobahn 44 darf weitergebaut werden. Dies haben die Leipziger Richter des Bundesverwaltungsgerichtes am Mittwoch entschieden. Nach Auffassung der Richter verstößt die geplante Trasse von Kassel nach Herleshausen nicht gegen das Naturschutzrecht, und die Fledermauspopulation werde nicht beeinträchtigt. Der erste Spatenstich für den Weiterbau startet in der zweiten Novemberwoche, zunächst mit Rodungsarbeiten.
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