Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Cent-Trick
Jeder freut sich über eine Gutschrift, auch wenn sie gering ist. Doch Vorsicht ist bei Ein-Cent-Überweisungen unbekannter Herkunft geboten. Deshalb hat es bei der Verbraucherzentrale in Dresden und Zwickau bereits Nachfragen Betroffener gegeben. "Die 1-Cent-Methode ist simpel, aber effektiv, denn sie dient dazu, herauszufinden, ob ein Konto existiert", weiß Kay Görner, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Sachsen. Der Überweisende nutzt hierbei einen Zufallsgenerator und macht damit Bankdaten ausfindig. Für jede Bankleitzahl gibt es eine Liste von möglichen Kontonummern. An jede dieser denkbaren Nummern wird per Sammelüberweisung ein Cent-Betrag überwiesen. Wenn das angegebene Konto nicht besteht, erhält der Überweisende eine Fehlermeldung. Bei allen anderen Überweisungen wird der Betrag gutgeschrieben.
"Sind die Bankdaten einmal bekannt, können dann später Abbuchungen in nicht unerheblicher Höhe erfolgen", warnt Görner. Meist wird als Verwendungszweck ein Kauf oder eine Dienstleistung angegeben. Zwischen dem Eingang einer Ein-Cent-Überweisung und der Abbuchung können Wochen oder Monate vergehen. Bereits bei einer Kontogutschrift in Cent-Beträgen sollten deshalb die Alarmglocken läuten. Jeder Kunde kann sich bei seinem Kreditinstitut informieren, von wem das Geld überwiesen wurde. "Es sollte in dem Zusammenhang bei der Bank nachgefragt werden, ob der Cent zurücküberwiesen werden kann", empfiehlt Görner. "Kreditinstitute erklärten sich ohne zusätzliche Kosten dazu auch schon bereit. Sollte eine Telefonnummer hinterlassen worden sein, keinesfalls zurückrufen. Bei Vorwahlen wie 0900 oder 0137 können sehr hohe Kosten entstehen."
Ist eine unzulässige Abbuchung erfolgt, steht dem Kontoinhaber ein Korrekturanspruch zu. Schließlich hat er weder eine Einzugsermächtigung erteilt noch eine Überweisung getätigt. Gibt ein Dritter ohne das entsprechende Verfügungsrecht über das Konto einen Überweisungsauftrag, so trägt generell das Kreditinstitut das volle Risiko. Sollte erst nach einigen Wochen - beispielsweise wegen eines Auslandsaufenthalts - auffallen, dass Geld vom Konto abgebucht worden ist, besteht kein Grund zur Panik. "Abbuchungen ohne Autorisierung können nach neuem Recht innerhalb von 13 Monaten - gerechnet ab dem Tag der Belastungsbuchung - rückgängig gemacht werden, auch wenn manche Banken auf eine Frist von lediglich 6 Wochen verweisen", so Görner. Präventiven Schutz gibt es hingegen nicht und wird es wohl nicht geben.
"Es ist daher notwendig, regelmäßig die Kontoauszüge zu kontrollieren und sich bei jeder unbekannten Abbuchung unverzüglich mit seinem Kreditinstitut in Verbindung zu setzen", informiert Görner.
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