EU knipst Glühbirne aus

EU knipst Glühbirne aus

Anlässlich der zweiten Stufe der EU-Verordnung zu Haushaltslampen zeigt sich: Viele Verbraucher sind beim Kauf von Energiesparlampen verunsichert. Lichtstrom, Farbtemperatur und Schaltzyklen – diese Begriffe sollten Verbraucher kennen, wenn Sie in Zukunft Energiesparlampen kaufen möchten. Und das möglichst bald, denn ab dem 1. September 2010 dürfen nur noch Lampen in den Handel kommen, die bei ein ...

EU knipst Glühbirne aus

Anlässlich der zweiten Stufe der EU-Verordnung zu Haushaltslampen zeigt sich: Viele Verbraucher sind beim Kauf von Energiesparlampen verunsichert. Lichtstrom, Farbtemperatur und Schaltzyklen – diese Begriffe sollten Verbraucher kennen, wenn Sie in Zukunft Energiesparlampen kaufen möchten. Und das möglichst bald, denn ab dem 1. September 2010 dürfen nur noch Lampen in den Handel kommen, die bei einer Leistung von 75 Watt und mehr die Effizienzklasse C oder besser erreichen.

Die Energieexperten der Verbraucherzentrale Sachsen verraten, welche Parameter einer Energiesparlampe wichtig sind, was hinter den Verpackungsangaben steckt und welche Alternativen zum Kauf einer Energiesparlampe bestehen.

Lumen statt Watt

Mit dem Aus der 75-Watt-Glühlampe geht eine ausführliche Kennzeichnungspflicht für Leuchtmittel einher, die Verbrauchern Orientierung geben soll. Statt der elektrischen Leistung in Watt ist nunmehr die Lichtleistung in Lumen die neue Richtgröße. Der Lumenwert sagt aus, wie viel Licht eine Lampe abgibt. Aus dem Verhältnis von Lumen zu Watt sind Effizienz und Wirtschaftlichkeit ersichtlich. Weiterhin müssen Farbtemperatur in Kelvin, der Wert einer vergleichbaren Glühlampe in Watt, Lebensdauer, Schaltzyklen, Dimmbarkeit, Quecksilbergehalt und die Anlaufzeit bis zum Erreichen von 60 Prozent der Lichtleistung ausgewiesen werden.

Bei weiterführenden Fragen, die am Telefon nicht geklärt werden können, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen an 49 Standorten eine persönliche Energieberatung zu allen Fragen der Energieeffizienz im Haushalt an: Von Ursachen hoher Strom- und Heizkosten bis hin zu Heizungsmodernisierung, dem Einsatz erneuerbarer Energien und zu Fördermitteln.

Für die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Energieberatung wird eine Eigenbeteiligung von 5 Euro pro halbe Stunde erhoben. Eine Übersicht aller Beratungsstandorte ist unter: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de abrufbar



Nachricht vom 24.08.2010
zurück


nach Oben

    Kleinanzeigen