Verbraucherzentrale weist Flugreisende auf Ansprüche hin
Flugreisende können nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) bei Verspätungen oder Annullierungen ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Ab einer Abflugverspätung von drei Stunden oder bei Annullierung könne beispielsweise ein Ausgleich von 250 bis 600 Euro pro Person gefordert werden, teilte Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen am Donnerstag in Leipzig mit. Nur bei außergewöhnlichen Umständen, wie die Auswirkungen durch die Vulkanaschewolke aus Island im vergangenen April, müsse die Fluggesellschaft keinen Ausgleich zahlen.
Bei Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung stünden dem Reisenden Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu. Dazu gehörten Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenfreie Telefonate und eine anderweitige Beförderung zum Zielort. Anspruch auf diese Leistungen bestehe ab einer Verspätung von zwei Stunden bei kurzen Entfernungen und bis zu vier Stunden bei Langstrecken.
zurück

