Prima, wenn Primacom weiterhin kommt
Vergangene Woche wurden viele Sachsen, die ihren Fernsehanschluss oder gar Telefon und Internet vom Anbieter Primacom beziehen, von der Nachricht überrascht, dass dieser nun zahlungsunfähig sei. Manch einer mag sogar um spannende WM-Spiele im eigenen Fernsehsessel gefürchtet haben.
Nach Aussagen der Firma Primacom geht jedoch das operative Geschäft weiter, so dass auch die vertraglich vereinbarten Leistungen weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Der angeschlagene Kabelanbieter hat drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Zeit, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Aber auch der Antrag bedeutet noch nicht das "Aus" und dass nun Bildschirm schwarz oder Leitung tot bleiben. Verträge sind auf jeden Fall weiterhin für beide Seiten bindend. "Das heißt, dass auch das Kabelentgelt oder die Telefonrechnung pünktlich und vollständig bezahlt werden müssen", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es besteht auch nicht aufgrund einer unsicheren Situation im Fall der Zahlungsunfähigkeit ein Recht auf Rücktritt oder außerordentliche Kündigung für beide Seiten", so Wagner weiter. Eine Kündigung ist nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen möglich. Für viele Sachsen scheidet eine Kündigung ohnehin aus, da sie gar nicht selbst Vertragspartner der Firma Primacom sind oder weil keine anderen Möglichkeiten des Fernsehempfangs vorhanden sind.
Wer einer freiwilligen oder notgedrungenen Änderung des Empfangsweges gelassen entgegen blicken will, kann vorsorglich zahlreiche Informationen rund ums Thema "Fernsehen" bei der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten. Verbraucherinformationen sind in den Beratungseinrichtungen sowie im Downloadbereich unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de zu finden. Hier findet man auch technisches Hintergrundwissen zum Thema HD-TV, damit auch nach der Fußball-WM der Ball nicht nur rund, sondern auch gestochen scharf sein kann.
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