Preisklarheit bei Onlineflugbuchungen - Urteil des Landgerichtes Leipzig

Preisklarheit bei Onlineflugbuchungen - Urteil des Landgerichtes Leipzig

"Auch Vermittler von Flugreisen müssen auf ihren Webseiten von Anfang an den Endpreis nennen, den der Verbraucher am Schluss zu zahlen hat. Das entschied das Landgericht Leipzig in einem aktuellen Urteil, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die in Leipzig ansässige Vermittlungsgesellschaft Unister GmbH, die das Buchungsportal fluege.de betreibt, erstritten hat", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen (Urteil vom 21.05.2010, AZ 05 O 2485/09; n.rk.)...

Preisklarheit bei Onlineflugbuchungen - Urteil des Landgerichtes Leipzig

"Auch Vermittler von Flugreisen müssen auf ihren Webseiten von Anfang an den Endpreis nennen, den der Verbraucher am Schluss zu zahlen hat. Das entschied das Landgericht Leipzig in einem aktuellen Urteil, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen die in Leipzig ansässige Vermittlungsgesellschaft Unister GmbH, die das Buchungsportal fluege.de betreibt, erstritten hat", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen (Urteil vom 21.05.2010, AZ 05 O 2485/09; n.rk.).

Wieder und wieder hatten sich in den vergangenen Monaten Verbraucher über ein aus ihrer Sicht unlauteres Geschäftsgebaren beschwert, weil sie nach der Anzeige einer für sie preislich günstigen Flugverbindung stets erst nach weiteren Buchungsschritten erfuhren, wie viel sie der Flug tatsächlich kosten sollte. Dass nämlich zum Flugpreis für den ausgewählten Flug noch Vermittlungsgebühren hinzukommen, damit hatten sie nicht gerechnet. "Und damit mussten sie auch nicht rechnen", so Dittrich. "Um derartige Ärgernisse bei Flugbuchungen auszuschließen, hat die EU bereits Ende 2008 eine Verordnung erlassen, die eindeutig regelt, dass sowohl der zu zahlende Endpreis als auch Zusatzkosten, wie etwa Steuern, Flughafengebühren und sonstige Zuschläge und Entgelte stets auszuweisen sind." Aus diesem Grunde ließ auch das Landgericht Leipzig das Argument der Unister GmbH und der mit ihr verbundenen Aeruni GmbH, die die Buchungsplattform fluege.de betreiben, nicht gelten, sie würden selbst keine Flüge anbieten, sondern diese nur vermitteln, und die dafür verlangte Vermittlungsgebühr lasse sich nicht im Endpreis angeben. Außerdem untersagte das Gericht bei Onlineflugbuchungen Voreinstellungen, die den Abschluss einer Reiseversicherung vorsehen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung insbesondere damit, dass das EU-Recht vorschreibt, dass Verbraucher in der Lage sein müssen, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen. Genau das sei nicht möglich gewesen, wenn, wie im vorliegenden Falle, erst in Ziffer 8 des Buchungsformulars der Flugreisende über weitere anfallende Kosten informiert wird.

"Wir haben das Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes natürlich unterstützt, nicht zuletzt, weil die Verbraucherzentrale Sachsen mit vielen Beschwerden gegen die in Leipzig ansässigen Betreiber der Internetseite fluege.de wegen der unklaren Preisangaben konfrontiert war. Von daher sind wir froh über das Urteil und erwarten, dass das positive Image von Unister, über das in letzter Zeit in der Tagespresse im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätzen, neuer Räumlichkeiten und nicht zuletzt der Mitarbeitersuche für die Gestaltung der Internetseiten zu lesen war, bald auch in Bezug auf transparente Preisangaben gelten wird.
Verbraucher, die bei Onlineflugbuchungen einen Verstoß gegen die Preistransparenz feststellen, können diesen an das Luftfahrt-Bundesamt (fluggastrechte@lba.de) als zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung derartiger Ordnungswidrigkeiten melden.



Nachricht vom 11.06.2010
zurück


nach Oben

Kleinanzeigen