Rüpel-Radler unterwegs
Was hat sich seit Inkrafttreten des Radfahrverbots in der Innenstadt geändert?
In Ruhe möchte man durch die Fußgängerzone schlendern - doch dann schlängeln sie sich durch die flanierende Menschenmenge und nehmen keine Rücksicht auf Verluste. Die Rede ist von den Rüpel-Radlern, die sich achtlos über das Radfahrverbot in vielen Teilen der Innenstadt hinwegsetzen, welches bereits Mitte 2009 in Kraft trat. Ausschlaggebend für diese Regelung waren Beschwerden von Anwohnern, Rentnern und Touristen über diese rücksichtslosen Mitbürger. Doch was hat sich seitdem geändert?
»Seit Inkrafttreten des Radfahrverbotes mit der Einrichtung der fünf Zonen in der Innenstadt hatte sich die Situation auf die Jahre hin verbessert, nachdem wir gemeinsam mit der Bußgeldstelle Leipzig mehrere Kontrollen durchgeführt haben«, so der Erste Polizeihauptkommissar und Leiter des Polizeireviers Innenstadt Bernd Turowski.
Es sind also weniger Rüpel-Radler unterwegs. Auch weil natürlich jeder das Risiko eingeht, bei einer Kontrolle erwischt zu werden. Diese werden mehrmals im Monat durchgeführt. Und das ist nicht billig.
»Ein Verstoß wird geahndet, indem der Fahrradfahrer angehalten und auf sein rechtswidriges Verhalten hingewiesen wird. Die Sache wird zur Anzeige gebracht und mit dem Verwarngeld von 10 bis 20 Euro geahndet«, so Turowski weiter.
Doch Wiederholungstäter müssen sich auf härtere Konsequenzen einstellen. Hier entscheidet die Bußgeldstelle, die in besonderen Fällen auch ein Bußgeld aussprechen kann. Wie steht es also um die Sicherheit der Fußgänger in der Innenstadt?
»Bei meiner Tätigkeit und auch meinem Außendienst in der Stadt habe ich festgestellt, dass viele Bürger dies begrüßen. Es gibt aber auch noch viele, die beklagen, dass sich viele Radfahrer nicht an dieses Verbot halten - besonders in den Nachmittagsstunden bei dichtem Personenverkehr. Sie wünschen sich noch mehr Kontrollen«, so Turowski weiter.
Somit lautet das Fazit: Rüpel-Radler, steigt ab und schiebt, denn Rücksicht geht vor!
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