messeprivileg

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Im 15. Jahrhundert, dem "Zeitalter der Entdeckungen", erlebte die Leipziger Messe eine wahre Blütezeit. Der Pelzhandel verlagerte sich zunehmend nach Leipzig. Über Frankreich und die Niederlande gelangten Waren aus den neu entdeckten Kontinenten - Seide, Edelmetalle, Edelsteine, Gewürze - nach Leipzig und von hier aus weiter nach Nord- und Osteuropa. Zudem etablierte sich die Stadt als führendes Zentrum des Metallhandels.

Angesichts dieses Aufschwungs erhob Kaiser Maximilian I. Leipzig zur "Internationalen Reichsmesse". Auf Bitten des Leipziger Rates und nach Fürsprache Herzog Albrechts ließ Maximilian I. im Jahre 1497 das kaiserliche Privileg für alle drei Messen beim Reichstag in Worms ausfertigen. Kaufleuten und ihren Waren wurde damit in allen Ländern des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation freies Geleit gewährt. Wer gegen dieses Privileg verstieß, hatte mit hohen Strafen zu rechnen: Geldbußen von 50 Mark lötigen Goldes (fast 12 kg Gold!) und die Reichsacht.  

Bekräftigt wurde dieses Privileg im Jahre 1507 durch das kaiserliche Stapelprivileg. Nunmehr war es untersagt, im Umkreis von 15 Meilen (115 Kilometer) in den Bistümern Magdeburg, Halberstadt, Meißen, Merseburg und Naumburg Messen oder neue Jahrmärkte zu errichten. Nur in Leipzig war es erlaubt, Warenlager zu unterhalten. Bereits bestehende Zwischenlager an anderen Orten sollten aufgelöst werden. Auch das Umfahren der Stadt war untersagt. Die Händler hatten vorgeschriebene „Geleitsstraßen“ zu nutzen - die natürlich durch Leipzig führten, wo jeder Auswärtige seine Ware wiegen lassen, verzollen und mindestens drei Tage lang zum Verkauf anbieten musste.  

Alle diese Privilegien bewirkten, dass so hartnäckige Konkurrenten wie Magdeburg, Halberstadt, Erfurt oder Naumburg in kurzer Zeit ihre Bedeutung als Messestädte einbüßten. Leipzig indes entwickelte sich ab dem 16. Jahrhundert zum bedeutendsten Umschlagplatz für den Warenhandel in Europa.

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